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ZAMG

Dienstgrade der NÖ Feuerwehren

PFM - Probefeuerwehrmann

Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Keine
Voraussetzung
Vollendetes 15. Lebensjahr
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

FM - Feuerwehrmann

Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Absolvierung der für die Zulassung zum Modul Truppführer erforderlichen Grundausbildung lt. Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung.
Voraussetzung
1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

OFM - Oberfeuerwehrmann

Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Modul Truppführer
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

HFM - Hauptfeuerwehrmann

Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Modul Truppführer
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

LM - Löschmeister

Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Modul Truppführer
Voraussetzung
18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

LM - Löschmeister

Funktion
1. Zugtruppkommandant
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Gruppenkommandant
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

OLM - Oberlöschmeister

Funktion
1. Zugtruppkommandant
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Gruppenkommandant
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

HLM Hauptlöschmeister

Funktion
1. Zugtruppkommandant
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Gruppenkommandant
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

BM - Brandmeister

Funktion
1. Kommandant eines Zuges
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
erforderl. Ausbildung
1. Modul Zugskommandant
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

OBM - Oberbrandmeister

Funktion
1. Kommandant eines Zuges
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
erforderl. Ausbildung
1. Modul Zugskommandant
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

HBM - Hauptbrandmeister

Funktion
1. Kommandant eines Zuges
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
erforderl. Ausbildung
1. Modul Zugskommandant
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

BI - Brandinspektor

Funktion
1. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
3. Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
3. Feuerwehrkommandant

OBI - Oberbrandinspektor

Funktion
1. Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
3. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
4. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
4. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
4. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt

HBI - Hauptbrandinspektor

Funktion
1. Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
3. Unterabschnittskommandant
4. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
5. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant
4. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
5. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
4. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
5. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt

ABI - Abschnittsbrandinspektor

Funktion
1. Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
3. Abschnittsfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
3. Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
1. 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
2. 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
3. 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

BR - Brandrat

Funktion
Abschnittsfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

BR - Brandrat

Funktion
Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

OBR - Oberbrandrat

Funktion
Bezirksfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

LFR - Landesfeuerwehrrat

Funktion
1. Feuerwehrviertelvertreter
2. Vorsitzender eines Ausschusses gemäß § 50 Abs. 1 Z.1 lit. b NÖ FG
3. Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Höhere Führungsausbildung
2. Abschluss Höhere Führungsausbildung
3. Abschluss Höhere Führungsausbildung & Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

LBDSTV - Landesbranddirektorstellvertreter

Funktion
Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

LBD - Landesbranddirektor

Funktion
Landesfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt

VM - Verwaltungsmeister

Funktion
1. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

OVM - Oberverwaltungsmeister

Funktion
1. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

HVM - Hauptverwaltungsmeister

Funktion
1. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

V - Verwalter

Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht
2. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht
3. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
4. Gehilfe des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst
2. Modul Verwaltungsdienst
3. Modul Verwaltungsdienst
4. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Feuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant
3. Feuerwehrkommandant
4. Bezirksfeuerwehrkommandant

OV - Oberverwalter

Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
2. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht
3. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
4. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
5. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
6. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst
2. Modul Verwaltungsdienst
3. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
4. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
5. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
6. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Feuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant
3. Abschnittsfeuerwehrkommandant
4. Abschnittsfeuerwehrkommandant
5. Bezirksfeuerwehrkommandant
6. Bezirksfeuerwehrkommandant

HV - Hauptverwalter

Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
2. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
3. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
4. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
5. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst
2. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
3. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
4. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
5. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Feuerwehrkommandant
2. Bezirksfeuerwehrkommandant
3. Bezirksfeuerwehrkommandant
4. Abschnittsfeuerwehrkommandant
5. Abschnittsfeuerwehrkommandant

VI - Verwaltungsinspektor

Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
2. Stellvertreter des leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
2. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Abschnittsfeuerwehrkommandant
2. Bezirksfeuerwehrkommandant

VR - Verwaltungsrat

Funktion
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant

 

Sonderdienstgrade

SB - Sachbearbeiter

Funktion
1. Sachbearbeiter in einer Feuerwehr gem. DA 5.5.1
2. Fahrmeister
3. Gehlife des Fahrmeisters
4. Zeugmeister
5. Gehilfe des zeugmeisters
erforderl. Ausbildung
1. Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
2. Modul Fahrmeister
3. Modul Fahrmeister
4. Modul Zeugmeister
5. Modul Zeugmeister
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant

ASB - Abschnittssachbearbeiter

Funktion
Abschnittssachbearbeiter gem. DA 5.5.1
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Abschnittsfeuerwehrkommandant

BSB - Bezirkssachbearbeiter

Funktion
Bezirkssachbearbeiter gem. DA 5.5.1
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant

FARZT - Feuerwehrarzt

Funktion
Arzt im Feuerwehrdienst
erforderl. Ausbildung
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbstständigen Berufsausbildung, Modul Truppführer
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant

FJUR - Feuerwehrjurist

Funktion
Jurist im Feuerwehrdienst
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften. Modul Truppführer
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant

FKUR - Feuerwehrkurat

Funktion
Geistlicher im Feuerwehrdienst
erforderl. Ausbildung
Katholischer oder evangelischer Geistlicher oder Diakon, Modul Truppführer
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant

FT - Feuerwehrtechniker

Funktion
Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossens Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule im technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing.", Modul zugskommandant, Modul Gefahrenabwehr 1 oder Feuerpolizeiliche Beschau oder Brandschutztechnik oder Betriebsfeuerwehrkommandant oder Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖ LFV
Voraussetzung
 
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant

BFARZT - Bezirksfeuerwehrarzt

Funktion
Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando
erforderl. Ausbildung
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi, Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin, Modul Truppführer, Feuerwehrärzte-Fortbildungslehrgang
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant

LFARZT - Landesfeuerwehrarzt

Funktion
Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
erforderl. Ausbildung
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi, Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin, Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant

LFKUR - Landesfeuerwehrkurat

Funktion
Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
erforderl. Ausbildung
Katholischer Geistlicher, modul Truppführer
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant