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- Montag, 23. Mai 2016 14:50
Dienstgrade der NÖ Feuerwehren
PFM - Probefeuerwehrmann
Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Keine
Voraussetzung
Vollendetes 15. Lebensjahr
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
FM - Feuerwehrmann
Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Absolvierung der für die Zulassung zum Modul Truppführer erforderlichen Grundausbildung lt. Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung.
Voraussetzung
1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
OFM - Oberfeuerwehrmann
Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Modul Truppführer
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
HFM - Hauptfeuerwehrmann
Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Modul Truppführer
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
LM - Löschmeister
Funktion
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
erforderl. Ausbildung
Modul Truppführer
Voraussetzung
18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
LM - Löschmeister
Funktion
1. Zugtruppkommandant
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Gruppenkommandant
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
OLM - Oberlöschmeister
Funktion
1. Zugtruppkommandant
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Gruppenkommandant
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
HLM Hauptlöschmeister
Funktion
1. Zugtruppkommandant
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
2. Kommandant einer Gruppe
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Gehilfe des Fahrmeisters
6. Zeugmeister
7. Gehilfe des Zeugmeisters
8. Feuerwehrjugendführer
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Gruppenkommandant
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
2. Abschluss Gruppenkommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
5. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Fahrmeister
6. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
7. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Zeugmeister
8. Abschluss Gruppenkommandant & Modul Feuerwehrjugendführerlehrgang
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
BM - Brandmeister
Funktion
1. Kommandant eines Zuges
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
erforderl. Ausbildung
1. Modul Zugskommandant
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
OBM - Oberbrandmeister
Funktion
1. Kommandant eines Zuges
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
erforderl. Ausbildung
1. Modul Zugskommandant
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
HBM - Hauptbrandmeister
Funktion
1. Kommandant eines Zuges
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
2. Feuerwachekommandant
3. Ausbilder in der Feuerwehr
4. Fahrmeister
5. Zeugmeister
erforderl. Ausbildung
1. Modul Zugskommandant
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
2. Modul Zugskommandant
3. Abschluss Feuerwehrausbilder
4. Modul Zugskommandant & Modul Fahrmeister
5. Modul Zugskommandant & Modul Zeugmeister
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
BI - Brandinspektor
Funktion
1. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
3. Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
3. Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
3. Feuerwehrkommandant
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
3. Feuerwehrkommandant
OBI - Oberbrandinspektor
Funktion
1. Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
3. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
4. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
3. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
4. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
4. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
2. Abschluss Feuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
4. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
4. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
4. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
HBI - Hauptbrandinspektor
Funktion
1. Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
3. Unterabschnittskommandant
4. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
5. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
2. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
3. Unterabschnittskommandant
4. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
5. Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandanten lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant
4. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
5. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
2. Abschluss Feuerwehrkommandant
3. Abschluss Feuerwehrkommandant
4. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
5. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
4. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
5. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
4. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
5. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
ABI - Abschnittsbrandinspektor
Funktion
1. Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
3. Abschnittsfeuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan
3. Abschnittsfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Feuerwehrkommandant
2. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
3. Abschluss Höhere Führungsausbildung
2. Abschluss Feuerwehrkommandant & Betriebsfeuerwehrkommandanten
3. Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
1. 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
2. 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
3. 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
2. 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
3. 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
2. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt, oder von der Betriebsleitung eingesetzt
3. Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
BR - Brandrat
Funktion
Abschnittsfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
BR - Brandrat
Funktion
Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
OBR - Oberbrandrat
Funktion
Bezirksfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
LFR - Landesfeuerwehrrat
Funktion
1. Feuerwehrviertelvertreter
2. Vorsitzender eines Ausschusses gemäß § 50 Abs. 1 Z.1 lit. b NÖ FG
3. Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV
2. Vorsitzender eines Ausschusses gemäß § 50 Abs. 1 Z.1 lit. b NÖ FG
3. Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV
erforderl. Ausbildung
1. Abschluss Höhere Führungsausbildung
2. Abschluss Höhere Führungsausbildung
3. Abschluss Höhere Führungsausbildung & Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang
2. Abschluss Höhere Führungsausbildung
3. Abschluss Höhere Führungsausbildung & Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
LBDSTV - Landesbranddirektorstellvertreter
Funktion
Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
LBD - Landesbranddirektor
Funktion
Landesfeuerwehrkommandant
erforderl. Ausbildung
Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Wird lt. NÖ FG von der Wahlversammlung gewählt
VM - Verwaltungsmeister
Funktion
1. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
OVM - Oberverwaltungsmeister
Funktion
1. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
HVM - Hauptverwaltungsmeister
Funktion
1. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
2. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst
Voraussetzung
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
V - Verwalter
Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht
2. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht
3. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
4. Gehilfe des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
2. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht
3. Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
4. Gehilfe des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst
2. Modul Verwaltungsdienst
3. Modul Verwaltungsdienst
4. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
2. Modul Verwaltungsdienst
3. Modul Verwaltungsdienst
4. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Feuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant
3. Feuerwehrkommandant
4. Bezirksfeuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant
3. Feuerwehrkommandant
4. Bezirksfeuerwehrkommandant
OV - Oberverwalter
Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
2. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht
3. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
4. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
5. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
6. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
2. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht
3. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
4. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
5. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
6. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst
2. Modul Verwaltungsdienst
3. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
4. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
5. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
6. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
2. Modul Verwaltungsdienst
3. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
4. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
5. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
6. Modul Verwaltungsdienst, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Feuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant
3. Abschnittsfeuerwehrkommandant
4. Abschnittsfeuerwehrkommandant
5. Bezirksfeuerwehrkommandant
6. Bezirksfeuerwehrkommandant
2. Feuerwehrkommandant
3. Abschnittsfeuerwehrkommandant
4. Abschnittsfeuerwehrkommandant
5. Bezirksfeuerwehrkommandant
6. Bezirksfeuerwehrkommandant
HV - Hauptverwalter
Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
2. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
3. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
4. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
5. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
2. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
3. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
4. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
5. Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst
2. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
3. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
4. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
5. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
2. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
3. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
4. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
5. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Feuerwehrkommandant
2. Bezirksfeuerwehrkommandant
3. Bezirksfeuerwehrkommandant
4. Abschnittsfeuerwehrkommandant
5. Abschnittsfeuerwehrkommandant
2. Bezirksfeuerwehrkommandant
3. Bezirksfeuerwehrkommandant
4. Abschnittsfeuerwehrkommandant
5. Abschnittsfeuerwehrkommandant
VI - Verwaltungsinspektor
Funktion
1. Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
2. Stellvertreter des leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
2. Stellvertreter des leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
1. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
2. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
2. Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
1. Abschnittsfeuerwehrkommandant
2. Bezirksfeuerwehrkommandant
2. Bezirksfeuerwehrkommandant
VR - Verwaltungsrat
Funktion
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
erforderl. Ausbildung
Modul Verwaltungsdienst, Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung, FDISK - Bewerbsverwaltung, FDISK - Modulverwaltung, FDISK - Sonderdienstverwaltung
Voraussetzung
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant
Sonderdienstgrade
SB - Sachbearbeiter
Funktion
1. Sachbearbeiter in einer Feuerwehr gem. DA 5.5.1
2. Fahrmeister
3. Gehlife des Fahrmeisters
4. Zeugmeister
5. Gehilfe des zeugmeisters
2. Fahrmeister
3. Gehlife des Fahrmeisters
4. Zeugmeister
5. Gehilfe des zeugmeisters
erforderl. Ausbildung
1. Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
2. Modul Fahrmeister
3. Modul Fahrmeister
4. Modul Zeugmeister
5. Modul Zeugmeister
2. Modul Fahrmeister
3. Modul Fahrmeister
4. Modul Zeugmeister
5. Modul Zeugmeister
Voraussetzung
Beförderung durch:
Feuerwehrkommandant
ASB - Abschnittssachbearbeiter
Funktion
Abschnittssachbearbeiter gem. DA 5.5.1
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
Voraussetzung
Beförderung durch:
Abschnittsfeuerwehrkommandant
BSB - Bezirkssachbearbeiter
Funktion
Bezirkssachbearbeiter gem. DA 5.5.1
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
Voraussetzung
Beförderung durch:
Bezirksfeuerwehrkommandant
FARZT - Feuerwehrarzt
Funktion
Arzt im Feuerwehrdienst
erforderl. Ausbildung
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbstständigen Berufsausbildung, Modul Truppführer
Voraussetzung
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
FJUR - Feuerwehrjurist
Funktion
Jurist im Feuerwehrdienst
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften. Modul Truppführer
Voraussetzung
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
FKUR - Feuerwehrkurat
Funktion
Geistlicher im Feuerwehrdienst
erforderl. Ausbildung
Katholischer oder evangelischer Geistlicher oder Diakon, Modul Truppführer
Voraussetzung
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
FT - Feuerwehrtechniker
Funktion
Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens
erforderl. Ausbildung
Abgeschlossens Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule im technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing.", Modul zugskommandant, Modul Gefahrenabwehr 1 oder Feuerpolizeiliche Beschau oder Brandschutztechnik oder Betriebsfeuerwehrkommandant oder Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖ LFV
Voraussetzung
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
BFARZT - Bezirksfeuerwehrarzt
Funktion
Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando
erforderl. Ausbildung
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi, Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin, Modul Truppführer, Feuerwehrärzte-Fortbildungslehrgang
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
LFARZT - Landesfeuerwehrarzt
Funktion
Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
erforderl. Ausbildung
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi, Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin, Abschluss Höhere Führungsausbildung
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant
LFKUR - Landesfeuerwehrkurat
Funktion
Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
erforderl. Ausbildung
Katholischer Geistlicher, modul Truppführer
Voraussetzung
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Beförderung durch:
Landesfeuerwehrkommandant